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Nutzen Sie die Möglichkeit einer geförderten Beratung!

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit- Modul 5: Transformationskonzepte

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);

Die Förderquote beläuft sich auf 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

Weitere Informationen können Sie sehr gern bei mir anfragen oder der Internetseite entnehmen.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie vollumfänglich bei der Antragsstellung!

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement – Förderschwerpunkt Initialförderung

Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Initialförderung können sich ab dem 15. Mai 2023 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für eine Förderung von standortspezifischen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, erstellt durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools, bewerben.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023.

Für den Schwerpunkt Initialförderung werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements in Form eines Beratungsberichtes gefördert. Die standardisierten Beratungen umfassen die Ermittlung der Ist-Situation, die Definition der Soll-Situation und die Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Es sind zudem realisierbare CO2-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben.

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als Zuschuss in Höhe von maximal 5 000 Euro je geförderter Mobilitätsberatung pro KMU gewährt.

Weitere Informationen unter: https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Initialfoerderung

Das Förderprogramm zur Unternehmensberatung "Förderung unternehmerischen Know-hows"

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Durch meine Qualifizierung und Zulassung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Unternehmensberater im Sinne der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows können Sie eine Förderung auf meine Beratung zu Themen der nachhaltigen Organisationsentwicklung und Umweltschutz / Nachhaltigkeit in Anspruch nehmen.

Die Förderquote beläuft sich auf

  • 80% bei Unternehmen aus den neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60% bei Unternehmen der Region Lüneburg
  • 50% bei Unternehmen bei allen anderen Unternehmen

Die maximal förderfähigen Beratungskosten belaufen sich

  • bei Jungunternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung auf 4.000 €€
  • bei Bestandsunternehmen auf 3.000 €€

Weitere Informationen können Sie sehr gern bei mir anfragen oder der Internetseite entnehmen.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie vollumfänglich bei der Antragsstellung!

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