Ob man es Überprüfungswut nennen möchte, sei dahin gestellt. Fakt ist: Auch mittelständische Unternehmen müssen sich mit den Anforderungen der CSR-Richtlinie, die gültiges deutsches Recht ist, auseinandersetzen. Direkt betrifft diese Richtlinie, die aus der EU-Rechtsprechung hervorgeht, eigentlich nur börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter. Doch diese fordern mehr und mehr Informationen hinsichtlich des Nachhaltigkeitsengagements von Ihren Dienstleistern bzw. Lieferanten ein. Somit sitzen Sie mit den Großen in einem Boot.