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Bundestag verabschiedet Gesetz zur CSR-Berichtspflicht - mit letzten Änderungen

Es ist getan! Sperriger ging es kaum, nichts desto trotz ist es ein weitere, wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen. Das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ verlangt von großen, kapitalmarktorientierten Unternehmen Aussagen zu ihrem Nachhaltigkeitsengagement. Wichtig: Auch mittlere oder nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können über Lieferantenbeziehungen zukünftig zu entsprechenden Aussagen gedrängt werden. Deshalb sollten sich nicht nur die Großen mit dem Thema auseinandersetzen und die damit verbundenen Chancen suchen. Änderungen ergaben sich zu folgenden Themen: Veröffentlichungsfrist - max. vier nicht mehr sechs Monate nach dem Bilanzstichtag muss der Bericht vorgelegt sein. Berichtsstandard - die berichtspflichtigen Unternehmen müssen begründen, wenn sie einen der gängigen Standards nicht anwenden. Weiteres hier:

» www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detailansicht/artikel/bundestag-verabschiedet-gesetz-zur-csr-berichtspflicht/?pk_campaign=newsletter-5-2017

News vom: 14.03.2017

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