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Aufsichtsräte sind bei dem Thema CSR ebenfalls gefordert

Durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 19. April 2017 werden überwiegend größere und kapitalmarktorientierte Unternehmen bzw. Unternehmen von öffentlichen Interesse wie Versicherungen und Kreditinstitute verpflichtet, auch über nicht finanzielle Aspekte des Unternehmens, wie sie unter dem Begriff CSR Corporate Social Responsibility zusammen gefasst sind, (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) zu berichten. Dass dies in einer angemessenen Qualität geschieht, darüber hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kontrollfunktion zu wachen. Dieses ggf. neue Themenfeld für die Aufsichtsräte wurde durch die Financial Experts Association e.V. (FEA) aufgegriffen und in einem Leitfaden aufbereitet. Für jeden betroffenen Aufsichtsrat sicherlich eine sinnvolle und unterstützende Hilfestellung, sich auf die neuen Verantwortung einzustellen und ihr gerecht zu werden.

» www.financialexperts.eu/Infothek/Aktuelles/Post/2159

News vom: 21.11.2017

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